Premier
Paket

 

 

     © 2009  WBC World Business Center LTD.

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Premier- Paket

Kompletter Basispaketpreis  ab    3.300,-- Euro   

  Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre zypriotische Gesellschaft.
  Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
  CYP 5.000,00 genehmigtes Aktienkapital.
  Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Handelsregister.
  Die Gebühren des eingetragenen Vertreters und des eingetragenen Firmensitzes für das erste Jahr.
  Die Gebühren für den nominierten Vorstand, Verwalter und Aktionär für das erste Jahr.
  Die folgenden Dokumente werden Ihnen zugeschickt:
  Die Gründungsurkunde (mit Apostille)
  Die Urkunde des eingetragenen Firmensitzes (mit Apostille)
  Die Urkunde der Vorstände und des Verwalters (mit Apostille)
  Die Urkunde der Aktionäre (mit Apostille)
  Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung (mit Apostille)
  Die Aktienemission
  Das Register der Aktionäre, das Register der Vorstände, Verwalter
  Die Aktienurkunden
  Ein runder Gummi-Gesellschaftsstempel
  Die Genehmigung der Zentralbank von Zypern (mit Apostille)
  Generalvollmacht mit Apostille; Aktienübertragungsformular
  Vorunterschriebenes undatiertes Rücktrittschreiben des Vorstands,
Vertrauenserklärung des nominierten Aktionärs
  Die Gebühren für das nächste Jahr: Registrierte Adresse; Nominierter Verwalter, Vorstand und Aktionär, Regierungsgebühren

 

Gesetzliche Anforderungen

  Die Gesellschaftszeichner können außerhalb Zyperns ansässig sein.
  Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Firmensitz auf Zypern haben.
  Sie müssen mindestens einen Vorstand ernennen.
  Es gibt keine maximale Anzahl an Vorständen.
  Vorstände können juristische oder natürliche Personen sein.
  Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören.
  Es muss zumindest ein Aktionär vorhanden sein.
  Der Aktionär und der Vorstand können die gleiche Person sein.
  Es gibt kein Erfordernis, einen lokalen Aktionär oder Vorstand zu ernennen.
  Es gibt kein Erfordernis für einen ortsansässigen Verwalter.
  Es gibt kein Einlagekapitalerfordernis.
  Das minimale einbezahlte und begebene Kapital kann eine Aktie sein, die vollständig bezahlt ist.
  Aktien können mit oder ohne Nennwert ausgegeben werden.
  Aktien können in jeder kenntlichen Währung oder in mehr als einer kenntlichen Währung ausgegeben werden.
  Die Aufzeichnungen und Buchhaltungsunterlagen der Gesellschaft müssen nicht bei den Behörden geführt oder eingereicht werden.
 

 

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